Messgeräte - Wartung und Wartungsanforderungen

Wartung von Geräten: Das müssen Sie wissen

Präzision ist gerade bei Messgeräten ein extrem wichtiger Faktor für eine zuverlässige und sichere Verwendung. Verschleiß durch häufige Nutzung kann jedoch ebenso wie lange Liegezeiten bei seltener Verwendung dazu führen, dass die Genauigkeit der Instrumente und Geräte abnimmt. Um dem vorzubeugen, ist eine regelmäßige Wartung durch Fachpersonal unabdingbar. Denn nur, wenn Ihre Geräte tadellos funktionieren, ist ein wirtschaftlicher und umweltschonender Betrieb sichergestellt. Über Herstellerservice.de beauftragen Sie die regelmäßige Wartung Ihrer Geräte in nur 2 Minuten – egal, ob vor-Ort oder als Werkstattservice!

In welchen Zeitabständen müssen Wartungen erfolgen?

Die Wartungsintervalle – also die Zeitabstände zwischen den einzelnen Wartungen – hängen davon ab, um welche Geräte es sich handelt und wie lange diese schon genutzt werden.

Außerdem gilt es zu beachten, dass es verschiedene Arten von Kontrollen gibt und dass eine Wartung somit quasi auf mehreren Ebenen erfolgt. Was Gasmessgeräte betrifft, gibt es klare Vorgaben hinsichtlich der Wartungsintervalle. Und das ist auch dringend notwendig, denn gerade diese Messgeräte sollten in jedem Fall einwandfrei funktionieren und zuverlässige Werte liefern. Andernfalls können sie die ihr zugedachte Funktion – nämlich gesundheitliche Schäden zu vermeiden – nicht mehr sicher erfüllen. Um dies zu verhindern, bedarf es präventiver Maßnahmen, die klar geregelt sein müssen.

Gasmessgeräte: Diese Kontrollarten gibt es

In den Merkblättern T 021 / T 023 hat die BG RCI (Bundesgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie) definiert, in welchen Abständen Gasmessgeräte kontrolliert werden müssen – und welche Art von Kontrolle jeweils durchgeführt werden muss. Es wird unterschieden zwischen einer Sicht-, Funktions- und Systemkontrolle.

  • Sichtkontrolle: Bei der Sichtkontrolle werden die Transmitter und Fernaufnehmer auf mechanische Beschädigungen hin kontrolliert. Weiterhin werden die Gaseintrittsöffnungen und das Probenahmesystem auf etwaige Verunreinigungen bzw. mechanische Beschädigungen hin inspiziert.

  • Funktionskontrolle: Zur Funktionskontrolle gehört zunächst die Sichtkontrolle. Darüber hinaus sind noch die Aufgabe von Null- und Prüfgas sowie gegebenenfalls die Kontrolle der Einrichtungen zur Messgasförderung und Messgasaufbereitung und eine Überprüfung der Dichtigkeit und der Durchflussrate erforderlich.

  • Systemkontrolle: Die Systemkontrolle schließt die Funktionskontrolle und zusätzlich die Kontrolle aller Sicherheitsfunktionen, der Parametrierung durch einen Soll-Ist-Vergleich sowie der Melde- und Registriereinrichtungen ein.

Diese Wartungsintervalle müssen eingehalten werden

Die Wartungsanforderungen gemäß T 021 / T 023 besagen, dass im Falle von mobilen Gaswarngeräten vor jeder Arbeitsschicht bzw. bei einem Mehrschichtbetrieb einsatztäglich eine Sichtkontrolle sowie ein Anzeigetest erfolgen müssen. Eine Funktionskontrolle muss alle vier Monate durchgeführt werden, während eine Systemkontrolle nach einem Jahr erforderlich ist. Alle drei Jahre muss zudem eine Kontrolle der Aufzeichnungen vorgenommen werden.

Bei einer ortsfesten Gaswarnanlage sind die Wartungsanforderungen ähnlich: Hier muss die Sichtkontrolle gemäß T 021 und T 023 jedoch nur einmal pro Monat erfolgen, die Funktionskontrolle alle vier Monate und die Systemkontrolle einmal jährlich. Die Aufzeichnungen müssen alle drei Jahre kontrolliert werden.

Für welche Wartungsarbeiten ist eine spezielle Qualifikation notwendig?

Bei den verschiedenen Kontrollarten gilt es zu beachten, dass jeweils eine unterschiedlich hohe Qualifikation notwendig ist. Die tägliche Sichtkontrolle kann der Betrieb beispielsweise selbst durchführen, wenn die dafür zuständige Person eingehend unterwiesen wurde. Bei der Funktionskontrolle bedarf es hingegen geschulten Fachpersonals, und die Systemkontrolle darf sogar nur von befähigten Personen durchgeführt werden, die eine intensive Ausbildung und regelmäßige Nachschulungen absolviert haben. Denn: Ein großer Erfahrungsschatz und aktuelles sowie tiefgehendes Know-how sind bei dieser Art von Kontrolle unerlässlich. Selbiges gilt für die Kontrolle der Aufzeichnungen, die in größeren Zeitabständen vorzunehmen sind.

Auf Herstellerservice.de beantragen Sie die Wartung Ihrer Messgeräte schnell und einfach online. In weniger als 2 Minuten verbinden wir Sie mit dem Herstellerservice der verfügbaren Geräte – rund um die Uhr und ohne E-Mail-Verkehr oder Telefonschleifen.