Mietvertrag für Medizingeräte über Online-Plattform "Herstellerservice.de"
1. Mietgegenstand
Der Vermieter vermietet an den Mieter die in der Auswahl auf der Online-Plattform Herstellerservice.de näher bezeichneten Medizingeräte (im Folgenden „Mietsache“ genannt) zu den nachstehenden Bedingungen.
2. Lieferung, Rückholung und Einsatzbedingungen
2.1. Die Lieferung der Mietsache erfolgt auf Kosten und Gefahr des Vermieters an den bestellenden genannten Warenempfänger.
2.2. Bei der Mietsache inkl. dem angebauten Zubehör werden bei Rückgabe durch den Mieter die gleichen hygienischen Aufarbeitungen durchgeführt, welche gemäß der zugehörigen Gebrauchsanweisung erforderlich sind, um diese Geräte zum Gebrauch an weitere Patienten vorzubereiten. Der Mieter garantiert, dass die Geräte nicht mit meldepflichtigen Krankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz oder anderen hochinfektiösen Krankheitserregern in Kontakt war. Die Geräte enthalten keine Beatmungsschläuche, gefüllte Verdampfer oder Narkosemittel in Flaschen.
2.3. Der Mieter wird die Mietsache nur mit eigenem geschultem Personal, von ihm in seiner Geschäftssphäre eingesetzte Dienst- oder Werkleister oder Personal, das vom Vermieter in die Handhabung eingewiesen worden ist, einsetzen. Eine Überlassung an Dritte oder ein Wechsel des Einsatzortes ist ohne Zustimmung des Vermieters nicht erlaubt. Der Vermieter kann das Mietobjekt nach vorheriger Anmeldung jederzeit besichtigen; der Mieter ist verpflichtet, den Einsatzort des Mietobjektes auf Verlangen mitzuteilen. Ein Einsatz des Mietobjektes außerhalb des Krankenhauses des Mieters bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
3. Mietzeit/ Beendigung des Mietvertrages
3.1. Der Mietvertrag endet wenn die Mietsache beim Vermieter wieder eingetroffen ist.
3.2. Das Recht der Parteien zur Kündigung des Mietvertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
3.3. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
3.4. Die Mietsache ist bei Beendigung der Mietzeit in einem der Mietdauer entsprechenden Zustand zurückzugeben.
4. Miete/ Zahlungsbedingungen
4.1. Die Höhe und Fälligkeit der Miete ist in der Auswahl des Zusatzservice beschrieben.
4.2. Die Miete beinhaltet
Die Bereitstellung der Mietsache am Verwendungsort gemäß Ziffer 2.1 inkl. Einweisung (soweit erforderlich)
Die Gebrauchsüberlassung der Mietsache
Die Rückholung der Mietsache bei Beendigung des Vertrages auf Kosten und Gefahr des Vermieters
5. Unterhaltung des Mietobjektes
5.1. Der Mieter trägt alle Betriebskosten für die Mietsache. Er hat die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln und darf sie nur unter sorgfältiger Beachtung der Gebrauchsanweisung sowie der Wartungs- und Pflegeempfehlung des Vermieters und/ oder des Herstellers einsetzen.
5.2. Servicemaßnahmen an dem Mietobjekt dürfen nur durch den Vermieter durchgeführt werden. Der Vermieter trägt die Kosten für vorzunehmende Reparaturen, soweit diese auf einem Mangel der Mietsache beruhen.
5.3. Der Mieter hat das Mietobjekt von Zugriffen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, freizuhalten und freizumachen. Über solche Zugriffe bzw. Maßnahmen ist der Vermieter unter Überlassung der entsprechenden Unterlagen unverzüglich zu unterrichten. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen frei, die gegen den Vermieter gerichtet werden.
6. Abrechnung von überlanger Nutzung
Sofern der Mieter die Mietsache nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Rückerhalt des zur Reparatur eingeschickten Gerätes an den Vermieter zurücksendet, wird der Vermieter für jeden Tag der Übernutzung die Übernutzungsgebühr in Rechnung stellen, die dem Kunden beim Vertragsschluss dargelegt und in der Auftragsbestätigung ausgewiesen wurde. Absendung innerhalb der fünf Werktage genügt. Der Mietzins wird entsprechend um diesen Betrag der Übernutzung erhöht.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Dräger Gruppe. Die AGB’s können unter www.draeger.com eingesehen werden.
7.2. Mündliche Nebenabreden zu dem Vertrag bestehen nicht.
7.3. Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das vorstehende Schriftformerfordernis.
8. Rechnungsstellung
Der Mieter erhält nach Beendigung des Mietverhältnisses eine Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen fällig ist.